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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §72 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153Rechtssatz
Die Durchführung eines Jahresausgleiches nach § 72 Abs 3 EStG 1972 hängt nicht vom Vorliegen von Lohnzetteln ab. Das Gesetz normiert auch nicht, daß das Finanzamt im Jahresausgleichsverfahren an den Inhalt allenfalls vorliegender Lohnzettel gebunden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X06Im RIS seit
03.04.2001