RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0152

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §72 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153

Rechtssatz

Die Durchführung eines Jahresausgleiches nach § 72 Abs 3 EStG 1972 hängt nicht vom Vorliegen von Lohnzetteln ab. Das Gesetz normiert auch nicht, daß das Finanzamt im Jahresausgleichsverfahren an den Inhalt allenfalls vorliegender Lohnzettel gebunden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X06

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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