Entscheidungsgründe: I. Der Bf. - leitender Sekretär einer Kammer für Arbeiter und Angestellte - beantragte beim Finanzamt die Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für 1976. Von 252 Überstunden habe der Arbeitgeber nur 168,5 anerkannt und lohnsteuerfrei behandelt. Mehrarbeit im Zusammenhang mit Dienstreisen, Jubilarehrungen, Behördenvertretungen, Tätigkeiten bei Gewerkschaften, Referententätigkeit und der Vertretung der Arbeiterkammer bei Weihnachtsfeiern usw. seien unbe... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5BAO §260 Abs2EStG §68 Abs1EStG §68 Abs3
Rechtssatz: EStG 1972; keine Bedenken gegen §68 Abs1; keine denkunmögliche Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 335/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.09.1983 B 335/79 ... mehr lesen...