Der Beschwerdeführer ist Büromaschinenmechaniker und hat seinen Wohnsitz in Vorarlberg. Er war im Jahr 1987 und in der ersten Hälfte des Jahres 1988 Grenzgänger nach der Schweiz und in der zweiten Hälfte des Jahres 1988 beim selben Arbeitgeber Grenzgänger nach Liechtenstein. Seine Tätigkeit umfaßte dabei das Reinigen, Reparieren, Aufstellen und Installieren von Büromaschinen. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1987 und 1988 beantragte der Beschwerdeführer, die in s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art25;DBAbk Schweiz 1975 Art26;EStG 1972 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs8 impl;OECD-MusterAbk 1977 Art26;
Rechtssatz: Das DBAbk Liechtenstein 1971 enthält keine Vertragsgrundlage zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 68 Abs 1 bis Abs 6 EStG 1988. Im DBAbk Liechtenstein 1971 ist nicht einmal ein Inform... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art26;EStG 1972 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs8 impl;OECD-MusterAbk 1977 Art26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 94/15/0153 1 Stammrechtssatz Ein Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, auf Grund dessen überprüft werden kann, daß die Voraussetzungen von § 68 Abs 1 EStG 1988 bis § 68 Abs 6... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in F, Vorarlberg, und leitete seit dem Jahr 1986 den Werkzeugbau der S AG in S, Schweiz (Grenzgänger). Ihm obliegt betreffend die Herstellung von Graphitelektroden die Beaufsichtigung, Schulung und Ausbildung von Werkzeugmachern und Mechanikern. Außerdem stellt er im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit selbst solche Graphitelektroden her. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr legte er dem Finanzamt eine Lohnb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art26;EStG 1988 §68 Abs8;OECD-MusterAbk 1977 Art26;
Rechtssatz: Ein Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, auf Grund dessen überprüft werden kann, daß die Voraussetzungen von § 68 Abs 1 EStG 1988 bis § 68 Abs 6 EStG 1988 vorliegen, wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht geschlossen. Auc... mehr lesen...