Entscheidungen zu § 67 Abs. 11 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/7 2000/15/0014

Der Beschwerdeführer ist in Vorarlberg wohnhaft und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als technischer Angestellter seines im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Arbeitgebers. Der Beschwerdeführer wird mit seinen Einkünften als Grenzgänger zur Einkommensteuer im Inland veranlagt. Im Verwaltungsverfahren war strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge aliquot auf laufende und sonstige Bezüge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.2003

RS Vwgh 2003/10/7 2000/15/0014

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs11;EStG 1988 §67 Abs12;EStG 1988 §67;
Rechtssatz: § 67 Abs. 11 EStG 1988 normiert zwar die Anwendung des erst durch das StrukturAnpG 1996 hinzugefügten Abs. 12 nicht ausdrücklich, aber aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (die im Übrigen nicht nur im Fall von Grenzgängern st... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.2003

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