Die Mitbeteiligte ist eine Privatstiftung. Im Zeitraum 2001 und 2002 kam es zu Zu- und Verkäufen von Aktien an einer Aktiengesellschaft, in welche der Stifter seinen Speditionsbetrieb eingebracht hatte. Der dadurch entstandene Spekulationsgewinn ist steuerpflichtig und hätte daher in die KSt-Erklärung 2002 aufgenommen werden müssen, was allerdings unterblieben ist. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes war bis Oktober 2009 A, bis Ende 2008 war die Wirtschaftsprüfungs-GmbH Kanzlei XY mi... mehr lesen...