Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §2;EStG 1972 §41;UStG 1972 §12; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 301;
Rechtssatz: Nur Tätigkeiten, die auf Dauer gesehen Einnahmenüberschüsse erwarten lassen, kommen als Quelle von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Betracht. Andernfalls liegt eink... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs3;EStG 1972 §41;
Rechtssatz: Es erscheint rechtlich unbedenklich, wenn die Behörde unter Heranziehung des § 41 EStG 1972 die Erwerbsmäßigkeit einer Nebenbeschäftigung dann als gegeben annimmt, wenn die durch die Beschäftigung regelmäßig erzielten Einkünfte die in § 41 EStG 1972 enthaltene Veranlagungsgrenze überstei... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14aEStG 1972 §41EStG 1972 §47 Abs3EStG 1972 §81
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Überwachung und Steuerung des Einsatzes von Lohnunternehmern (zu Holzschlägerungsarbeiten) im Ausland im Auftrag eines inländischen Unternehmers durch einen sogenannten (unbeschränkt steuerpflichtigen) "freien Mitarbeiter", der l... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41
Rechtssatz: Es besteht bei der Einkommenssteuerveranlagung keine Bindung an Entscheidungen in einem Lohnsteuerverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140065.X06 Im RIS seit 20.10.2020 Zuletzt aktualisiert am 20.10.2020 mehr lesen...