Begründung: Der Vater des am 30. 4. 1991 geborenen Michael, der im Haushalt der Mutter lebt und von dieser betreut wird, war ab 1. 5. 2001 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 3.250 S (= 236,18 EUR) verpflichtet. Am 8. 5. 2007 beantragte die Mutter, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters rückwirkend ab 1. 6. 2004 auf monatlich 420 EUR zu erhöhen und den Vater zusätzlich zu Sonderbedarfszahlungen (für ärztliche Behandlungen, Nachhilfeunterricht, Sportartikel etc) in Höhe von (let... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BcEStG 1988 §41 Abs2
Rechtssatz: „Der Unterhaltspflichtige ist darauf anzuspannen, eine Arbeitnehmerveranlagung zwecks Lohnsteuerrückvergütung - ungeachtet der fünfjährigen Frist des § 41 Abs 2 EStG 1988 - jährlich zu beantragen. Entscheidungstexte 7 Ob 97/08b Entscheidungstext OGH 15.05.2008 7 Ob 97/08b Veröff: SZ 2008/64 ... mehr lesen...