Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 4. 7. 1996 der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Das Konkursverfahren ist anhängig. Mit Beschluss vom 16. 7. 1996 bewilligte das Konkursgericht die Veräußerung des gemeinschuldnerischen Unternehmens gemäß § 117 KO, wozu unter anderem auch mehrere Betriebsliegenschaften zählten, an denen Absonderungsrechte bestanden. Der Kaufvertrag mit der Erwerberin wurde am 22. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 2.4.1996 wurde über das Vermögen der H***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin betrieb den Geschäftszweig der Fahrzeugvermietung. Die von ihr hiezu eingesetzten Fahrzeuge wurden entweder unter Eigentumsvorbehalt der liefernden Autohändler oder unter Eigentumsvorbehalt der den jeweiligen Kauf finanzierenden Banken angeschafft. Nach Konkurseröffnung wurden die solcherart angeschafften Fa... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.4.1995 wurde der Konkurs über das Vermögen der im
Spruch: genannten Gemeinschuldnerin, einer GmbH, eröffnet und DDr.Manfred W*****, zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin eines mit Hypotheken belasteten Grundstückes. Im ersten Geldlastenrang ist zu Gunsten der B***** AG ein Pfandrecht im Betrag von S 5,600.000,- einverleibt. Zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung wurde dieser die Zwangsversteigerung der Li... mehr lesen...
Norm: GrEStG 1955 §1GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litaGrEStG 1955 §4 Abs2
Rechtssatz: Der Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlagserteilung in einem Zwangsversteigerungsverfahren stellt einen Erwerbsvorgang im Sinn des § 1 GrEStG 1955 dar. Die Befreiung im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 lit a GrEStG 1955 wirkt nur vorläufig; sie ist bedingt, weil sie von der Erfüllung des begünstigten Zwecks abhängig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...