1 Der Mitbeteiligte machte in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2010 und 2011 als außergewöhnliche behinderungsbedingte Belastungen neben dem pauschalen Freibetrag wegen einer eigenen Behinderung im Ausmaß von 30 % den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung sowie Kosten der Heilbehandlung in Höhe von EUR 2.777,38 (2010) bzw. EUR 4.854,88 (2011) geltend. 2 Die Veranlagungen zur Einkommensteuer 2010 und 2011 erfolgten zunächst erklärungsgemäß. 3 Mit Vorhalten vo... mehr lesen...
Aufgrund diesbezüglicher Anträge des Beschwerdeführers wurden für die Jahre 1991 bis 1993 Jahresausgleichsbescheide erlassen, zuletzt für das Jahr 1993 der Bescheid vom 10. November 1994 (berichtigt mit Bescheid vom 12. Dezember 1994). Mit dem am 16. Dezember 1996 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 12. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Jahresausgleiche 1991 bis 1993 gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO und brachte dazu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs1 litb;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §35 Abs3;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1988/675 §1;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1988/675 §4;
Rechtssatz: Als Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden Umstände anzuse... mehr lesen...