1 Der Mitbeteiligte machte in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2010 und 2011 als außergewöhnliche behinderungsbedingte Belastungen neben dem pauschalen Freibetrag wegen einer eigenen Behinderung im Ausmaß von 30 % den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung sowie Kosten der Heilbehandlung in Höhe von EUR 2.777,38 (2010) bzw. EUR 4.854,88 (2011) geltend. 2 Die Veranlagungen zur Einkommensteuer 2010 und 2011 erfolgten zunächst erklärungsgemäß. 3 Mit Vorhalten vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist körperbehindert. Im Hinblick auf diese Behinderung beantragte er im Rahmen seines Jahresausgleichs für 1990 die Berücksichtigung tatsächlicher Aufwendungen in Höhe von S 33.445,-- als außergewöhnliche Belastung. Unter Bezugnahme auf ein im Vorakt des Finanzamtes befindliches amtsärztliches Zeugnis des Gesundheitsamtes vom 11. November 1988, mit dem ihm eine Körperbehinderung wegen Zuckerkrankheit im Ausmaß von 25 % bescheinigt worden war, beantragte der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §35 Abs1;EStG 1988 §35 Abs5;
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 35 Abs 5 EStG 1988 den ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Behinderung (hier Zuckerkrankheit) und den von ihm angewendeten Heilmitteln bzw Heilbehelfen nachzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...