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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §35 Abs1;Rechtssatz
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 35 Abs 5 EStG 1988 den ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Behinderung (hier Zuckerkrankheit) und den von ihm angewendeten Heilmitteln bzw Heilbehelfen nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150079.X01Im RIS seit
20.11.2000