Entscheidungsgründe: I. 1. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurden die im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachten Aufwendungen des nunmehrigen Beschwerdeführers für die Errichtung eines behindertengerechten Badezimmers für seine (im Haushalt der Mutter lebende) Tochter nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. 2. Die im vorliegenden Fall maßgebende Rechtslage bietet folgendes... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5EStG 1988 §34 Abs6Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 303/1996 idF BGBl II 91/1998 §4
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzesauslegung
bei Nichtanerkennung der Kosten für die behindertengerechte
Einrichtung eines Badezimmers als außergewöhnliche Belastung im Sinne
des Einkommensteuergese... mehr lesen...