1 Der Revisionswerber hat - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - in Österreich Wohnsitz und Ansässigkeit. Im Streitjahr bezog er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Form einer Pension und im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Zudem bezog er aus einer deutschen Rentenversicherung eine Pension in Höhe von 4.486,20 €, die seitens des Finanzamts als unter Progressionsvorbehalt fallende steuerbefreite Auslandseinkünfte bei der Steuerbemessung berücksi... mehr lesen...