1 Mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2015 verkaufte HS eine in Vorarlberg gelegene Liegenschaft um einen Kaufpreis von rund 990.000 €. Der Revisionswerber, ein Rechtsanwalt, nahm für diesen Grundstücksverkauf als Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, der Immobilienertragsteuer und der Eintragungsgebühr vor. 2 Im Rahmen der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ermittelte der Revisionswerber die Bemessungsgrundlage gemäß § 30 Abs. 4 Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1BAO §7 Abs1EStG 1988 §30c Abs3
Rechtssatz: Es gehört zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung, dass ein konkreter Haftungstatbestand erfüllt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150004.J03 Im RIS seit ... mehr lesen...