1 In einer Abgabenerklärung betreffend Grunderwerb wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin, eine Kommanditgesellschaft, habe aufgrund eines Tauschvertrags vom 28. September 2015 eine Liegenschaft veräußert. Im Rahmen dieser Erklärung wurde die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 geltend gemacht. Eine Abfuhr von Immobilienertragsteuer erfolgte nicht. 2 Aufgrund eines Ergänzungsersuchens des Finanzamts teilte die Revisionswerberin mit, drei Grundeigentü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188EStG 1988 §30b Abs3EStG 1988 §39EStG 1988 §4EStG 1988 §42
Rechtssatz: Es entspricht dem Konzept des Gesetzgebers (im Zusammenhang mit der Einführung der Immobilienertragsteuer), dass die Korrektur des vom Parteienvertreter selbstberechneten Betrages an Immobilienertragsteuer im Wege der Veranlagung zu erfolgen... mehr lesen...