1 Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichtes verkaufte die mitbeteiligte Partei mit Kaufvertrag vom 4. April 2012 als Hälfteeigentümerin eine Liegenschaft, wobei ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 14.567 Euro, davon 50 % auf die Mitbeteiligte entfallend, erzielt wurde. In der Einkommensteuererklärung 2012 wurde die Regelbesteuerungsoption für die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen ausgeübt. Infolge eines (positiven) Gesamteinkommens unter dem Grundfreibetrag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs4EStG 1988 §30 Abs7 idF 2012/I/112 Beachte Besprechung in:WoBl 2/2022, S. 68-70;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Verlusten aus Grundstücksveräußerungen ist die Rechtslage in der Fassung des AbgÄG 2012 bei Nichtvorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vergleichbar mit der Rechtslage, nach der diese ... mehr lesen...