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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs4Beachte
Rechtssatz
Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Verlusten aus Grundstücksveräußerungen ist die Rechtslage in der Fassung des AbgÄG 2012 bei Nichtvorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vergleichbar mit der Rechtslage, nach der diese Veräußerungen als Spekulationseinkünfte erfasst wurden. Die dazu ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wie auch des Verfassungsgerichthofes ist daher auf die durch das AbgÄG 2012 geschaffene neue Rechtslage übertragbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019130035.J01Im RIS seit
25.04.2022Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022