1 Der in Österreich ansässige Revisionswerber erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 in Höhe von 1,590.429,92 € (vor Berücksichtigung von Werbungskosten). Er hat diese Geschäfte über eine Bank in Dänemark (X Bank) abgewickelt, und zwar unter Einschaltung der von dieser Bank zur Verfügung gestellten Handelsplattform, über die per Internetzugang rasch Finanzinstrumente gekauft und verkauft werden können. Bei d... mehr lesen...
1 Der in Österreich ansässige Revisionswerber erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 in Höhe von 1,590.429,92 € (vor Berücksichtigung von Werbungskosten). Er hat diese Geschäfte über eine Bank in Dänemark (X Bank) abgewickelt, und zwar unter Einschaltung der von dieser Bank zur Verfügung gestellten Handelsplattform, über die per Internetzugang rasch Finanzinstrumente gekauft und verkauft werden können. Bei d... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: EStG 1988 §27a Abs1EStG 1988 §27a Abs1 Z2EStG 1988 §27a Abs2 Z7EStG 1988 §95 Abs2 Z2 litbEStG 1988 §9712010E056 AEUV Art5612010E057 AEUV Art57
Rechtssatz: Für Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten, die über eine inländische Bank (als auszahlende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. b EStG 1988) abgewickelt und bezogen werden, kann die inländische ... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: EStG 1988 §27a Abs1EStG 1988 §27a Abs1 Z2EStG 1988 §27a Abs2 Z7EStG 1988 §95 Abs2 Z2 litbEStG 1988 §9712010E056 AEUV Art5612010E057 AEUV Art57
Rechtssatz: Für Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten, die über eine inländische Bank (als auszahlende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. b EStG 1988) abgewickelt und bezogen werden, kann die inländische ... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: EStG 1988 §20 Abs2EStG 1988 §27 Abs4EStG 1988 §27aEStG 1988 §27a Abs1 Z2EStG 1988 §27a Abs2 Z7EStG 1988 §3712010E056 AEUV Art5612010E063 AEUV Art6362002CJ0315 Lenz VORAB
Rechtssatz: Zur einkommensteuerlichen Erfassung von Dividendenerträgen aus anderen Mitgliedstaaten, auf die nach der seinerzeitigen innerstaatlichen Rechtslage der besondere S... mehr lesen...
1 In einem Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 führte der Revisionswerber aus, er habe im Jahr 2018 ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen. Er beantrage die Besteuerung dieser privaten Kapitalerträge nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption). Im Hinblick auf diese Tarifveranlagung mache er Werbungskosten in näher genannter Höhe geltend. 2 Mit Bescheid vom 4. November 2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer ... mehr lesen...