Entscheidungsgründe: I. Der angefochtene Bescheid der Finanzlandesdirektion weist die Berufung der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft gegen die Feststellung des Finanzamtes ab, der Verlustanteil des Kommanditisten für 1987 sei ein Verlust gemäß §23a EStG 1972 (also nur unter den dort genannten Voraussetzungen ausgleichs- und abzugsfähig). Da der Verlust nur schon bisher negatives Betriebsvermögen erhöht habe, sei er nur im Ausmaß des Einlagenüberhanges verrechenbar; die Besc... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §10EStG §23a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von
Verlusten des Kommanditisten nach aufhebendem Erkenntnis des VfGH;
sachliche Rechtfertigung der steuerlichen Berücksichtigung von
Verpflichtungen nur nach Maßgabe ihrer Erfüllung zur Bekämpfung der
Steuervermeidung durch Abschreibungsgesellschaften; keine B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs7StGG Art5EStG §23a
Leitsatz: Keine Rückwirkung der Regelung über die Ausgleichsfähigkeit
bestimmter Verluste nach aufhebendem Erkenntnis des VfGH; keine
Rückwirkung auf frühere Veranlagungsjahre; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtanwendung
dieser Regelung bei Erlassung der Ersatzbescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren zur Prüfung eines Bescheides der Finanzlandesdirektion für Salzburg anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt: a) Die beschwerdeführende Gesellschaft teilte einen Verlust von S 36,432.912.- aus 1982 anteilig auf ihre Kommanditisten auf. Im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb stellte das Finanzamt fest, daß diese Verluste auf Grund des §23a E... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz / RückwirkungB-VG Art7 Abs1 / Gesetz / VerletzungB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätAbgÄG Erstes 1987, BGBl 80/1987 EStG 1972 §23a
Leitsatz: Rückwirkende Einführung einer belastenden Steuervorschrift;
Verletzung des Gleichheitsrechtes infolge gravierender
Beeinträchtigung des Vertrauens in die geltende Rechtslage
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die Ausgleichsfähigkeit des Verlustes bei Gesellschaftern mit beschränkter Haftung (Kommanditisten). 1. Durch ArtI Z22 des AbgabenänderungsG 1981, BGBl. 620, wurde dem EinkommensteuerG unter der Rubrik "Verluste bei beschränkter Haftung" folgender §23a eingefügt: "(1) Verluste eines Kommanditisten auf Grund seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft sind nicht ausgleichsfähig, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder s... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs5EStG 1972 §23aHGB §121HGB §122HGB §155HGB §167 Abs3 Beachte Kundmachung am 17. April 1986, BGBl. 207/1986; Anlaßfall
VfSlg. 10734/1985
Rechtssatz: EStG 1972; Verstoß der Regelung des §23a betreffend die Ausgleichsfähigkeit des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim VfGH ist zu B157/80 die Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1976 und 1977 anhängig, der den auf Kommanditisten entfallenden, deren Einlage aber übersteigenden Teil des Verlustes der bf. KG deren Komplementärin - einer GesmbH - zuweist. Einem negativen Kapitalkonto könnten Verluste nicht zugerechnet werden. Aus Anlaß dieses Beschwerdeverfahrens hat de... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litcBGBlG 1972 §2 Abs1 litfEStG §4 Abs1EStG §23aErlaß des Bundesministers für Finanzen vom 04.05.77 über die steuerliche Zurechnung von Verlusten bei Kommanditgesellschaften Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 110/1985 am 26. März 1985 sowie AÖFV 98/1985
am 10. April 1985; s. Anlaßfall VfSlg. 10303/1984 Re... mehr lesen...