Der Zweitbeschwerdeführer ist seit 8. Jänner 1982 Alleingesellschafter der erstbeschwerdeführenden GmbH. In einem zwischen den Beschwerdeführern abgeschlossenen Beteiligungsvertrag vom 8. Jänner 1982 wurde festgehalten, daß der Zweitbeschwerdeführer an der Erstbeschwerdeführerin zum 31. Dezember 1981 mit einer Einlage von S 200.000,-- als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt war. Der Vertrag hat unter anderem folgenden Inhalt: Da das einbezahlte Stammkapital bereits zum 31.12.198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;EStG 1972 §23a Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 305;
Rechtssatz: Eine steuerneutrale, den Wert der Beteiligung erhöhende Einlage - und kein steuerlich absetzbarer Aufwand der Gesellschafter - ist anzunehmen, wenn Gesellschafter einer (hier sanierungsbedürftigen) Kapita... mehr lesen...