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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 305;Rechtssatz
Eine steuerneutrale, den Wert der Beteiligung erhöhende Einlage - und kein steuerlich absetzbarer Aufwand der Gesellschafter - ist anzunehmen, wenn Gesellschafter einer (hier sanierungsbedürftigen) Kapitalgesellschaft diese Mittel zuführen. Daran ändert auch die Erklärung nichts, der Gesellschaft die erforderlichen Mittel nicht in der Eigenschaft als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, sondern in der Eigenschaft als unechter stiller Gesellschafter einer mit der Kapitalgesellschaft gegründeten Mitunternehmerschaft zuführen zu wollen (Hinweis E 19.3.1986, 83/13/109, 0139). Im Falle der Wahl der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft kann diese nicht als Steuersubjekt negiert und die Unternehmertätigkeit einer natürlichen Person fingiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140140.X02Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011