Norm: ASVG §265 Abs4EStG 1988 §2
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf § 2 EStG in § 265 Abs 4 ASVG bezweckt, daß unter den auf die Witwenpension anzurechnenden Einkünften Nettoeinkünfte zu verstehen sind. Entscheidungstexte 10 ObS 108/97y Entscheidungstext OGH 30.09.1997 10 ObS 108/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Einkunftsquelle vorliegt, kommt der Absicht des Steuerpflichtigen nur untergeordnete Bedeutung zu; entscheidend ist vielmehr in erster Linie die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit sowie, wie der Steuerpflichtige seine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit tatsächlich gestaltet (VwGH 20.9.1989, 88/13/0044 = ÖStZB 1990, 83 = RdW 1990, 36 mwN). Entscheidungst... mehr lesen...