Der Beschwerdeführer war im Jahr 1994 als Jurist bei der E. AG beschäftigt. Außerdem war er in diesem Jahr Gemeindevorstandsmitglied in S. und erhielt dafür gemäß § 10 Abs. 4 des O.ö. Bürgermeisterbezügegesetzes eine monatliche Entschädigung von S 2.216,--. Das Finanzamt ordnete diese Beträge den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu und führte eine Pflichtveranlagung durch, die zu einer Nachforderung führte. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die dage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs4 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs5 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs6 idF 1980/545 ;EStG 1972 §16 Abs7 idF 1980/545 ;EStG 1972 §25 Abs1 Z4 idF 1980/545 ;EStG 1972 §3 Z6 idF 1980/545 ;
Rechtssatz: Aus Art X Z 7 BGBl 1980/545 - mit dem § 16 Abs 4 bis § 16 Abs 7 EStG 1972 durch neue Bestimmungen, in denen u.a. von "Stadträten (amtsführenden Gemeinderä... mehr lesen...