Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen: Einkommensteuer 1982 S 154.132,-- Einkommensteuer 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs4;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1972 §9 Abs9;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 9 Abs 9 EStG 1972 ist als wechselseitige Ausschlußbestimmung zu verstehen. Hat der Abgabepflichtige daher im § 9 Abs 4 EStG 1972 näher bezeichnete Wertpapiere zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Investitionsrücklagen angeschafft, stehen diese Wertpapiere - auch in den Folgej... mehr lesen...