Entscheidungsgründe: I. Nach §8 Abs2 EStG 1988 der Stammfassung konnten unter anderem Anschaffungs- und Herstellungskosten, die zur Assanierung von Betriebsgebäuden aufgewendet wurden, von näher bestimmten Ausnahmen abgesehen, statt mit den allgemeinen Sätzen des Abs1 gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wenn die Assanierung auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes erfolgte. §28 Abs3 Z3 bestimmte für Vermietung und Verpachtung, daß u... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art44 Abs1B-VG Art44 Abs3EStG 1988 §28 Abs3EStG 1988 §124a, §124b idF StrukturanpassungsG 1996
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der (rückwirkenden) Beseitigung der
begünstigten Abschreibung des Assanierungsaufwandes durch das
StrukturanpassungsG 1996; Verfassungsrang der die übergangslose
Änderung verfügenden Bestimmung im Einkommensteuerg... mehr lesen...