Der Beschwerdeführer erwarb am 1. Juli 1988 ein Grundstück um 170.425 S und machte die damit im Zusammenhang stehenden Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben geltend. Er ließ einen Bauplan erstellen, worauf ihm mit Bescheid vom 5. September 1988 eine Baubewilligung erteilt wurde. Im Herbst 1988 begann er gemeinsam mit Freunden händisch eine Baugrube auszuheben, setzte jedoch keine weiteren Maßnahmen. Nachdem er die Baugrube wieder zugeschüttet hatte, verkaufte er am 7. November 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §117 Abs5;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs4 Z2 litb;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige zunächst eine Maßnahme gesetzt, die auf die Errichtung eines Eigenheimes abgezielt hat und dann diese Maßnahme aber insofern wieder rückgängig gemacht, als er die Baugrube wieder zugeschüttet hat, sind die Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1... mehr lesen...