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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §117 Abs5;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige zunächst eine Maßnahme gesetzt, die auf die Errichtung eines Eigenheimes abgezielt hat und dann diese Maßnahme aber insofern wieder rückgängig gemacht, als er die Baugrube wieder zugeschüttet hat, sind die Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 nicht mehr gegeben, weswegen der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie zu einer Nachversteuerung der als Sonderausgaben abgesetzten Beträge zur Errichtung eines Eigenheimes gelangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994140079.X01Im RIS seit
20.11.2000