In einer Beilage zur (nicht in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen) Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 beantragte der Mitbeteiligte "für aufrechte Lehrverhältnisse des oben angeführten Veranlagungszeitraumes" eine Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 2.000 EUR. Nach den dem Antrag beiliegenden Ablichtungen zweier Lehrverträge handelte es sich bei dem "Gegenstand des Betriebes", in dem die beiden Lehrlinge beschäftigt waren, um einen Friseurbetrieb. Lt. dem in den Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108f Abs4 idF 2002/I/155;EStG 1988 §42 Abs1 Z1;EStG 1988 §42;EStG 1988 §43;
Rechtssatz: Zwar sind auch Abgabenerklärungen, die über Aufforderung des Finanzamtes abgegeben werden, als solche nach § 42 EStG 1988 anzusehen (vgl. § 42 Abs. 1 Z 1 leg. cit.), die
Norm: des § 108f Abs. 4 EStG 1988 (in der Stammfassung BGBl. I Nr. 155/2002) hat durch die allgem... mehr lesen...