Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108f Abs4 idF 2002/I/155;Rechtssatz
Zwar sind auch Abgabenerklärungen, die über Aufforderung des Finanzamtes abgegeben werden, als solche nach § 42 EStG 1988 anzusehen (vgl. § 42 Abs. 1 Z 1 leg. cit.), die Norm des § 108f Abs. 4 EStG 1988 (in der Stammfassung BGBl. I Nr. 155/2002) hat durch die allgemeine Regelung für die Geltendmachung der Prämie nur in einem der Steuererklärung (§§ 42, 43) des betreffenden Jahres angeschlossenen Verzeichnis aber offensichtlich nicht diesen (Sonder-)Fall einer Abgabe einer Abgabenerklärung vor Augen, sondern die wegen erzielter steuerlich relevanter Einkünfte notwendige - regelmäßige - Erklärungsabgabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004130157.X03Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013