In einer Beilage zur (nicht in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen) Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 beantragte der Mitbeteiligte "für aufrechte Lehrverhältnisse des oben angeführten Veranlagungszeitraumes" eine Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 2.000 EUR. Nach den dem Antrag beiliegenden Ablichtungen zweier Lehrverträge handelte es sich bei dem "Gegenstand des Betriebes", in dem die beiden Lehrlinge beschäftigt waren, um einen Friseurbetrieb. Lt. dem in den Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108f Abs1 idF 2003/I/071;EStG 1988 §108f Abs2 idF 2002/I/155;
Rechtssatz: § 108f Abs. 2 EStG 1988 in der Stammfassung BGBl. I Nr. 155/2002 ist im Sinne einer teleologischen Reduktion dahingehend zu verstehen, dass die Lehrlingsausbildungsprämie nur im Einkunftsbereich zustand. In diesem Sinne ist den Gesetzesmaterialien (59 BlgNR 22. GP 114) zur Neufa... mehr lesen...