Mit der in Rechtskraft erwachsenen Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 1989 hat das Finanzamt die dem Beschwerdeführer als Mieter einer näher bezeichneten Wohnung als Folge der Erhöhung des Hauptmietzinses erwachsene außergewöhnliche Belastung durch die Zahlung eines monatlichen Betrages von S 6.151,-- mit Wirkung ab 1. Juli 1988 bis auf weiteres, längstens jedoch bis 30. Juni 1991, gemäß § 106a EStG 1972 abgegolten. Diesen Bescheid änderte das Finanzamt mit Bescheid vom 25.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1989 Abschn1 Art2 Z5;BAO §303;B-VG Art1;B-VG Art7;EStG 1988 §107 Abs4 idF 1989/660;StGG Art2;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist nicht unsachlich, wenn der Gesetzgeber die von ihm mit einer Neuregelung angestr... mehr lesen...