1 Mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 beantragte der Revisionswerber die Gewährung des pauschalen Zuzugsfreibetrags nach § 103 Abs. 1a EStG 1988 für die Jahre 2015 bis 2019. Zur Begründung: führte der Revisionswerber aus, er sei zum 1. Oktober 2015 auf eine Professur an einer näher genannten Universität in Österreich berufen worden und habe diesen Ruf angenommen. Das öffentliche Interesse an seinem Zuzug dokumentiere sich in dem dringenden Wunsch der Universität, ihn nach Österreic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs1EStG 1988 §103 Abs1a idF 2015/I/118EStG 1988 §103 Abs2 idF 2015/I/118
Rechtssatz: § 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988 enthalten keine Legaldefinition des Zuzugsbegriffs. Aus § 103 Abs. 1 EStG 1988 folgt lediglich, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland die mit der Wohnsitzbegründung im Inland (durch den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht) e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs1EStG 1988 §103 Abs1a idF 2015/I/118EStG 1988 §103 Abs2 idF 2015/I/118
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann mangels eines entsprechenden Hinweises im Gesetz nicht zugesonnen werden, dass er durch die Verwendung identer Worte in einer gesetzlichen Bestimmung Unterschiedliches regeln wollte. Der Begriff des Zuzugs in § 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988... mehr lesen...