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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §103 Abs1Rechtssatz
§ 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988 enthalten keine Legaldefinition des Zuzugsbegriffs. Aus § 103 Abs. 1 EStG 1988 folgt lediglich, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland die mit der Wohnsitzbegründung im Inland (durch den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht) einhergehenden steuerlichen Mehrbelastungen ausländischer Einkünfte beseitigt werden können. Aus Abs. 1 leg. cit. folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass mit der Begründung eines inländischen Wohnsitzes bereits das Kriterium des Zuzugs aus dem Ausland erfüllt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2017130018.J03Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020