Eine Rechtsvorgängerin der nunmehr beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (im Folgenden wird der Einfachheit halber zwischen ihr und ihren gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorgängerinnen nicht mehr unterschieden) schloss am 8. Februar 1971 mit vereinbarter Wirksamkeit vom 1. Jänner 1970 mit der Schweizer I. AG (nunmehr in Zug) einen Lizenzvertrag ab, mit welchem der Beschwerdeführerin als Lizenznehmerin das ausschließliche Recht der Fabrikation und des Vertriebes eines von der I. AG als L... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art12 Z2;DBAbk Schweiz 1975 Art28 Z1;EStG 1972 §99 Abs1 Z2;EStG 1972 §99 Abs2;EStG 1988 §100 Abs1;EStG 1988 §99 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Befund der durch das Gesetz in den Bestimmungen des § 99 Abs. 2 Satz 1 EStG 1972 und § 100 Abs. 1 EStG 1988 einerseits und durch Art. 12 Z. 2 des im Gesetzesrang stehenden DBA Österreich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art28;EStG 1972 §101 Abs1;EStG 1972 §99 Abs1;EStG 1972 §99 Abs2;EStG 1988 §100 Abs1;EStG 1988 §100 Abs2;EStG 1988 §99 Abs1;EStG 1988 §99 Abs2;
Rechtssatz: Räumt Art. 28 Z. 1 DBA Österreich - Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, dem innerstaatlichen Recht Vorrang gegenüber den Abkommensbestimmungen ein und verweist den Empfänger de... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein trat in den Jahren 1978 bis 1981 als Veranstalter von Freistilringerturnieren auf. Im Zuge einer auch die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin kam hervor, daß Teile der den mit einer einzigen Ausnahme durchwegs ausländischen Ringern bezahlten Gagen der Besteuerung nicht unterzogen worden waren. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht nunmehr ausschließlich die Frage in Streit, ob als haftungspf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §100 Abs1;EStG 1972 §101 Abs1;EStG 1972 §99 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Entscheidend für die Zurechnung der im § 100 Abs 1 EStG 1972 normierten Obliegenheit und für die aus § 101 Abs 1 EStG 1972 erwachsende Haftung ist allein die Frage, wer als Schuldner der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger iSd § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1972 anzusehen ist. Als Schuldner kann e... mehr lesen...