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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Schweiz 1975 Art28;Rechtssatz
Räumt Art. 28 Z. 1 DBA Österreich - Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, dem innerstaatlichen Recht Vorrang gegenüber den Abkommensbestimmungen ein und verweist den Empfänger der von einem vorgenommenen Steuerabzug betroffenen Lizenzeinkünfte auf das Erstattungsverfahren, dann resultierte daraus für die im Beschwerdefall vorliegende Sachverhaltskonstellation eines vom Lizenznehmer dem Lizenzgeber (hier Schweizer AG) gegenüber - im Widerspruch zur Rechtslage - gar nicht vorgenommenen Steuerabzuges von den Lizenzzahlungen für die österreichische Abgabenbehörde nicht die rechtliche Möglichkeit, in den Vollzug der von ihr anzuwendenden Bestimmungen der § 101 Abs. 1 EStG 1972 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 und 2 EStG 1972 einerseits und der § 100 Abs. 1 und 2 EStG 1988 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 und 2 EStG 1988 andererseits die hypothetischen Ergebnisse eines fiktiven Erstattungsverfahrens nach Art. 28 Z. 2 bis 4 DBA einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130036.X03Im RIS seit
23.01.2004Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018