Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über den Antrag der V. GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Beschwerde der V. GmbH gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt - Referat 2 Wirtschaftspolizeiliche Angelegenheiten und Vermögenssicherung vom 17.5.2017, Zl. A2/116691/2017, mit welchem gemäß § 56a Abs. 3 GSpG eine teilweise Schließung des Betriebes in Wien, R.-Gass... mehr lesen...