Entscheidungen zu § 53 Abs. 3 GSpG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2001/08/30 KUVS-135/3/2001

Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einem bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf Grund welcher Beweismittel die Feststellunge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.2001

RS UVS Kärnten 2001/07/27 KUVS-1372/4/2000

Rechtssatz: Lediglich eine dem Beschuldigten gegenüber ausgesprochene Beschlagnahme kann - sofern Eigentümer eine andere Person als der Beschuldigte des Verwaltungsverfahrens ist - in dessen Rechtssphäre keine Auswirkungen haben.  Wurde der verfahrensgegenständliche Beschlagnahmebescheid nicht an die Berufungswerberin als Eigentümerin des betroffenen Geldspielapparates zugestellt und war der Bescheid auch nicht an sie gerichtet, steht dieser ein Berufungsrecht nicht zu. Erst wenn das Straf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.07.2001

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