Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck beschlagnahmte in einem Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten wegen des Verdachtes eines Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes 30 Warenautomaten der W-Handelsgesellschaft m.b.H., deren "handelsrechtlicher Geschäftsführer" der Beschwerdeführer ist. Bei Betätigung der Apparate erhielt man gegen Einwurf von S 10,-- eine Plastikkugel, in welcher sich neben einem Kaugummi und einem primitiven Schlüsselanhänger noch e... mehr lesen...