Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Schlagworte Andere... mehr lesen...