Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 GSpG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1994/5/19 94/17/0199

Aus dem mit der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen übereinstimmenden Beschwerdevorbringen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat mit Wirkung vom 1. Mai 1993 eine näher bezeichnete Tabaktrafik in Wien übernommen, in der bis dahin eine Lottoannahmestelle betrieben wurde. Das Ansuchen auf Weiterführung dieser Annahmestelle durch die Beschwerdeführerin wurde von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. abgelehnt. Mit de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.05.1994

RS Vwgh 1994/5/19 94/17/0199

Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §68 Abs7;GSpG 1989 §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 68 Abs 7 AVG steht auf die Ausübung des der Behörde gemäß den Abs 2 bis Abs 4 zustehende Abänderungsrechtes und Behebungsrechtes niemandem ein Anspruch zu. Diese Bestimmung gilt jedoch darüber hinaus ganz allgemein für die Anrufung des Aufsichtsrechtes im Gegensatz zur Verf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1994

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