Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 GrEStG 1987

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-33 von 33

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/21 91/16/0125

Die Erstbeschwerdeführerin hat am 17. März 1988 mit dem Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführerin einen Tauschvertrag abgeschlossen, der (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: I. Die Eheleute D sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ... mit dem Grundstück ... Weingarten. Frau K ist ... Eigentümerin der Liegenschaft EZ ... mit den Grundstücken ... Garten. II. Zur besseren Baureifmachung haben die Vertragsteile den Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen ... b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1992

RS Vwgh 1992/12/21 91/16/0125

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Bewertung der Gegenleistung hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen. Entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs 2 GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt einer Genehmigung, so sind jedoch für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer die Verhältnisse (Steuersatz, Besteuerungsgrun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

RS Vwgh 1989/9/7 89/16/0090

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990/19, 320;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Auflösungsrechtes) ist nicht geeignet, die Entstehung eines Übereignungsanspruches auszuschließen. Die Vereinbarung eines derartigen Rechtes hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1989

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