Entscheidungen zu § 17 GrEStG 1987

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1984/3/7 B399/82, B400/82, B401/82, B402/82

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Bf. sind Erben nach dem am 26. April 1978 verstorbenen Dr A K. Dr. A K hatte am 30. Dezember 1976 mit der "Gesfö" Gemeinnützige Bau- und SiedlungsgesmbH einen Kaufvertrag über Miteigentumanteile an einem von der Verkäuferin errichteten Wohnhaus in Wien 3, R-Gasse, geschlossen. Nach §10 des Kaufvertrages hat der Käufer alle mit diesem Rechtsgeschäft zusammenhängenden Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) zu tragen. Das Finanzamt für Gebühren un... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 07.03.1984

RS Vfgh 1984/3/7 B399/82, B400/82, B401/82, B402/82

Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art83 Abs2ABGB §891BAO §6BAO §246 Abs1GrEStG 1955 §17 Z4
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955; Bundesabgabenordnung; keine Bedenken gegen die Regelung eines Gesamtschuldverhältnisses in §17 Z4 GrEStG iVm. §6 BAO; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Vorschreibung von Grunderwerbsteuer an einen von mehreren Gesamtschuldnern iS des §6... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.03.1984

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