Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 F-VG 1948

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/18 97/13/0179

Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 5. August 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, als Geschäftsführer der F. GmbH die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate Jänner bis Mai 1996 in näher beziffertem Umfang bis zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht bezahlt und hiedurch die Bestimmung des § 11 Abs. 2 KommStG 1993 verletzt zu haben. Gegen diese Strafverfügung wurde für den Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.07.2001

RS Vwgh 2001/7/18 97/13/0179

Index: 30/01 Finanzverfassung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FinStrG §254 Abs1;F-VG 1948 §11 Abs1;KommStG 1993 §15;KommStG 1993 §17;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer ist dem Bereich der Landesvollziehung zuzuordnen (Hinweis E 22. April 1999, 97/15/0202; E 28. März 2001, 96/13/0018). Bei der Ahndung der in § 15 KommStG 1993
Norm: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.07.2001

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