IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von AB AA, AF 28/1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin AG, AJ 10, AH AI, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 28.10.2019, Zahl xxx, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die verhängte Geldstrafe auf € 2.180,- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Peter Nußbaumer über die Beschwerde des Herrn AB AA, AF, AD AE, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 06.04.2017, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde teilweise Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, dass 1. die Zeit der Begehung zu lauten hat "13.12.2016, ca 09:45 Uhr" und die zu ... mehr lesen...