Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art139 Abs1;B-VG Art139 Abs5;B-VG Art49 Abs1;VStG §51 Abs7 idF 1995/620;VStG §66b Abs4 idF 1995/620;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 51 Abs 7 VStG idF der Novelle BGBl 1995/620, wonach die "Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof ... nicht in diese Frist einzurechnen" ist, wurde gemäß § 66 b Abs 4 VStG idF der Novelle ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 5. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, die am 10. Mai 1994 bei der Bundespolizeidirektion Graz einlangte. Im Berufungsverfahren beantragte die belangte Behörde mit Schriftsatz vom 29. Mai 1995 beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 139 B-VG ... mehr lesen...