I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 156/2, KG K. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) vom 11. November 1993 wurde er (u.a.) gemäß § 138 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1993 auf seine Kosten die Teichanlage samt Gerinneumleitung, Verrohrung und Teichablauf im Bereich des genannten Grundstückes gänzlich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (Spruchpun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Dezember 2000 um 2.00 Uhr am Gendarmerieposten Traiskirchen die Untersuchung seiner Atemluft auf ihren Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten, von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, und vermutet werden konnte, dass er sich in einem d... mehr lesen...