Entscheidungen zu § 66 Abs. 1 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/23 97/02/0292

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion (kurz: BPD) Wien, Bezirkspolizeikommissariat Alsergrund, wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 8. September 1995 um 03.15 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs 1. einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen, an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, 2. das gegenständliche Fahrzeug, ohne im Besitz einer erforderlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.07.1999

RS Vwgh 1999/7/23 97/02/0292

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §66 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des § 66 Abs 1 VStG ist auch dann von der Beh zu beachten, wenn im Zuge der Berufungsentscheidung keine ausdrückliche Entscheidung über eine allfällige Änderung (Herabsetzung) der Kosten der Strafverfahrens vor der Beh erster Instanz getroffen wird. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.07.1999

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