Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde der S B, G, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 14.10.2015, Zl X-9-2015/46443, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die Vorschreibung der Barauslagen (Kosten ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde der S V, B, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 23.09.2015, Zl X-9-2015/46772, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe auf 8.000 Euro und ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.01.2017 Norm: GSpG 1989 §50 Abs4GSpG 1989 §50 Abs10GSpG 1989 §52 Abs1 Z5VStG §64 Abs3AVG §76
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, dem Beschuldigten den Ersatz der Kosten für die Türöffnung durch den Schlüsseldienst aufzuerlegen, wenn der Zutritt zu Räumlichkeiten entgegen § 50 Abs 4 GSpG nicht gewährt wird. Schlagworte Glücksspielgesetz, Mitwirk... mehr lesen...