Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.1.1996 wurde ein gegen Frau B T W wegen des Verdachtes einer Übertretung nach §20 lita des Tiroler Landespolizeigesetzes eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt. Mit Eingabe vom 23.2.1996 hat Herr Rechtsanwalt Dr. M L in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter der Beschuldigten einen Kostenbestimmungsantrag für die im Zuge des durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens aufgelaufenen Kosten ge... mehr lesen...