IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch den Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Z vom 14.05.2020, Zahlen ***, *** und ***, betreffend der Nichtstattgebung einer Ratenzahlung, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.03.2018, Zl ****, betreffend einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung eines Straferkenntnisses und Einstellung der Exekution, den I. Beschluss: 1. Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des Spruchpunktes 2.) des angefo... mehr lesen...